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Öffentlicher Dienst: Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu . Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! Der TVöD gilt für Arbeitnehmer im Dienst der Kommunen und des Bundes. Auch der TV-V Versorgung und die TV-N Nahverkehr enthalten Regelungen zur Teilzeit. Die tariflichen Regelungen bestehen neben den Ansprüchen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG , dem BEEG Elternzeit , dem Pflegezeitgesetz PflegeZG und dem Familienpflegezeitgesetz FPfZG. Für die Beschäftigten gelten die jeweils günstigsten Regelungen. Des weiteren gibt es eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz AltTZG. Der TV FlexAz ist am Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw.



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  • Der Anspruch auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit

    Ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit besteht nach dem TzBfG und dem TVöD. Ein dahingehender Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn diesem dringende betriebliche . Ein mündlicher Antrag reicht aus! Aus Beweisgründen sollte der Inhalt des Antrags des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden, andernfalls besteht die Gefahr, dass über den konkreten Antragsinhalt oder dessen Zeitpunkt später Unklarheit entsteht. Ein wirksamer Antrag des Arbeitnehmers liegt nur vor, wenn das Verringerungsverlangen so konkret gefasst ist, dass es mit einem einfachen "Ja" angenommen werden kann. Ein Verringerungsverlangen, das den Umfang der Arbeitszeit offenlässt, genügt nicht. Konkretisiert der Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit nicht und räumt er dem Arbeitgeber auch kein Recht zur Bestimmung des Umfangs der Verringerung ein, so liegt kein Verringerungsverlangen i. Nach der Rechtsprechung des BAG liegt ein wirksamer Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nicht vor, wenn der Beschäftigte lediglich ein Schreiben an den Arbeitgeber aufgesetzt hat mit Angaben zu seinen Arbeitszeitwünschen, dem Verweis auf eine Dienstvereinbarung über Teilzeit und der Aufforderung an den Arbeitgeber, einen Vertragsentwurf über die Verringerung der Arbeitszeit zu erstellen und vorzulegen. Das Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags in der Klageschrift gehe nicht unmittelbar an den Arbeitgeber. Danach gelten die gewünschte Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit als festgelegt, wenn der Arbeitgeber diese Angebote nicht spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Vertragsänderung abgelehnt hat. Der Inhalt des Angebots auf Vertragsänderung muss deshalb so bestimmt sein, dass keine Unklarheiten über den Inhalt des geänderten Vertrags bestehen. Unklar bleibt im Wortlaut des Gesetzes, ob der Antrag schon während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gestellt werden kann.

    Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist

    (1) 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder b) einen nach . Nicht selten müssen Vollzeitbeschäftigte wegen familiärer Pflichten ihre Arbeitszeit reduzieren. Doch können sie ihren Teilzeitwunsch gegen den Arbeitgeber durchsetzen? Danach soll mit Beschäftigten auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. Ziel ist eine entsprechende Vereinbarung. Die Beschäftigten haben die Wahl, ob sie eine befristete oder eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung verlangen. Sie kann verlängert werden. Der Antrag ist dann spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Beim Gestalten der Arbeitszeit, etwa der konkreten Lage, hat der Arbeitgeber die besondere persönliche Situation der Beschäftigten — im Rahmen der dienstlichen bzw. Ist die Teilzeitbeschäftigung befristet, lebt nach Ablauf der Befristung die Vollzeitbeschäftigung automatisch wieder auf.



    7. Besteht ein Anspruch auf Teilzeit?

    Ein bisher mit 40 Wochenstunden im Geltungsbereich des TVöD-Ost vollzeitbeschäftigter, an 5 Tagen der Woche eingesetzter Mitarbeiter der IT-Abteilung beantragt aus privaten Gründen . Die Reduzierung der Arbeitszeit von einer Voll- auf eine Teilzeitstelle erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Auch Angestellten im öffentlichen Dienst steht diese Möglichkeit grundsätzlich offen. Mehr noch: Unter bestimmten Umständen besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen kann und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit besteht nach dem TzBfG und dem TVöD. Ein dahingehender Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn diesem dringende betriebliche Interessen entgegenstehen. Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit haben, sofern das Beschäftigungsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Dies gilt, mit Ausnahme von Beamten, auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Zwar ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auch für Beamte möglich, jedoch besteht kein dahingehender Rechtsanspruch.

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    7. Besteht ein Anspruch auf Teilzeit? Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit soll der Schaffung von Teilzeitstellen und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.
    Der Anspruch auf Verringerung und Verlängerung der ArbeitszeitDer Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.
    Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist.

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      Weitere Informationen Tvöd teilzeitbeschäftigung arbeitszeit: (1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde.





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